Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.umwelt.info des Umweltbundesamtes. 
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2024 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar. Folgende Barrieren sind noch vorhanden:
 

  1. Informationen zu wesentlichen Inhalten der Website sind noch nicht in in Gebärdensprache verfügbar.
  2. Hinweise zur Navigation der Website sind noch nicht in in Gebärdensprache verfügbar.
  3. Erläuterungen wesentlicher Inhalte der Barrierefreiheit und Erklärungen zur Barrierefreiheit sind noch nicht in in Gebärdensprache verfügbar.
  4. Hinweise auf weitere vorhandene Informationen der Website in Gebärdensprache und leichter Sprache sind noch nicht verfügbar. 

 

Barrieren melden und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Über unser Online-Formular „Barriere melden“ können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Probleme oder Fragen bezüglich der Barrierefreiheit unserer Website haben. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab. Ihre Nachricht wird dann von der Internetredaktion umwelt.info bearbeitet. Sie erhalten eine Antwort per E-Mail.
Kontaktangaben der Internetredaktion:


Nationale Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen

Außenstelle Umweltbundesamt

Gotthardstraße 34/37

06217 Merseburg
Deutschland
 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527 - 2805
Fax: +49 (0)30 18 527 - 2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de 
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.06.2024 erstellt.

Diese Erklärung wurde am 31.07.2024 aktualisiert.