Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.umwelt.info des Umweltbundesamtes. 
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2024 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar. Folgende Barrieren sind noch vorhanden:
 

  1. Die Website ist noch nicht in Gebärdensprache und in Leichter Sprache verfügbar. 

     

Barrieren melden und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Über unser Online-Formular „Barriere melden“ können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Probleme oder Fragen bezüglich der Barrierefreiheit unserer Website haben. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab. Ihre Nachricht wird dann von der Internetredaktion umwelt.info bearbeitet. Sie erhalten eine Antwort per E-Mail.
Kontaktangaben der Internetredaktion:
Nationale Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen

Außenstelle Umweltbundesamt

Gotthardstraße 34/37

06217 Merseburg
Deutschland
 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.06.2024 erstellt.