Um bei der Zulassung großer, umweltschädlicher Baumaßnahmen und sonstiger Vorhaben die Umweltbelange angemessen berücksichtigen zu können, wird in der Regel eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Sie erlaubt es der Zulassungsbehörde, auf Basis der frühzeitigen Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, alle relevanten Informationen für eine auch im Hinblick auf die Umwelt und den Menschen (insbesondere die menschliche Gesundheit) ausgewogene Entscheidung zu treffen. Dazu werden auch die Öffentlichkeit und andere Behörden im Verfahren beteiligt.
Zentrale Portale für UVP-relevante Vorhaben in Deutschland sind das UVP-Portal des Bundes (für Bundesbehörden) und das UVP-Verbundportal der deutschen Bundesländer (für Landes- und Kommunalbehörden). Diese Portale sind auch in der Suche von umwelt.info über Metadaten abgebildet.