Recht, Politik, Verwaltung, Planung

In den politischen und administrativen Institutionen Deutschlands entstehen Daten und Informationen, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden. Diese sollen, wenn immer möglich, der breiten Öffentlichkeit zugänglich sein. Die zentralisierte Metadatensuche auf umwelt.info bietet Ihnen die Möglichkeit durch das öffentlich verfügbare Daten- und Informationsangebot mit Umwelt- und Naturschutzbezug zu stöbern! Nutzen Sie die Auswahl einzelner UMTHES-Begriffe in der Suche um Ihre Suche zu verfeinern. Unter dem Themenfeld „Recht, Politik, Verwaltung & Planung“ sind über 180 UMTHES-Begriffe gefasst.

Umweltverwaltung

Das Nationale Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen ist eine Außenstelle des Umweltbundesamts (UBA). Das UBA gehört neben dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und ist damit ein Teil der Umweltverwaltung des Bundes. Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands haben auch die Länder jeweils eigene Umweltbehörden in ihrem Verwaltungsaufbau. Zudem erzeugen auch Verwaltungsträger anderer Sektoren umwelt- und naturschutzrelevante Informationen.

Das Umweltbundesamt am Standort Dessau
Das Umweltbundesamt am Standort Dessau | Foto: Martin Stallmann, Umweltbundesamt

Umweltpolitik

Bundesumweltministerin Steffi Lemke besucht die Möllmer Seewiesen | Foto: Sascha Hilgers, BMUV

Zu den Aufgaben des BMUV gehört es, aktuell relevante umweltpolitische Themen in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Ebenso prüft und setzt es umweltpolitische Initiativen der amtierenden Bundesregierung oder umweltschutzbezogene Entschließungen des Bundestages um. Dabei spielen Gesetzesvorschläge und die Begleitung des anschließenden Gesetzgebungsverfahrens eine wichtige Rolle. Das UBA berät das BMUV auf der Grundlage seiner wissenschaftlichen Erkenntnisse zur möglichen Weiterentwicklung des Umweltrechts und anderer Instrumente für einen effektiven Umweltschutz.  

Umweltrecht

Zum Umweltrecht gehören alle gesetzlichen Vorschriften und Verträge, die insbesondere dem Schutz von Luft, Wasser und Boden (den sogenannten Umweltmedien) sowie von Natur, Landschaft, Tieren, Pflanzen und Biodiversität dienen. Das Umweltrecht ist ein Instrument des Rechtsstaates um die zunehmenden Umweltbelastungen durch menschliche Aktivitäten wirksam zu begrenzen. Dies betrifft ebenso den schleichenden Verlust von unversiegelten und naturbelassenen Flächen, wie auch die Abnahme der Artenvielfalt. Zugleich dient das Umweltrecht dem Schutz der menschlichen Gesundheit, insbesondere vor negativen Einwirkungen, denen der Mensch über schadstoffbelastete Umweltmedien ausgesetzt ist. 

Das Recht ist eines von mehreren Instrumenten, um staatliche Umweltschutzziele wirksam umzusetzen. Gezielte Anreizsysteme wie Umweltbildung, finanzielle Förderung von umweltschonendem Verhalten oder Umweltmanagement von Institutionen können für sich oder kombiniert mit rechtlichen Vorgaben die angestrebten Schutzziele effektiver und effizienter fördern.

Bücher vor weißem Hintergrund
Foto: Beatriz Perez Moya, unsplash.com

Das Umweltrecht hat oft auch eine grenzüberschreitende und globale Dimension. Dies zeigt sich an der Vielzahl von völkerrechtlichen Übereinkommen zum Umweltschutz (z. B. Pariser Übereinkommen zum Klimaschutz) und auch in den ausdifferenzierten Umweltregulierungen der Europäischen Union (z. B. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie).

Planungs- und Genehmigungsverfahren

Wenn in Deutschland etwas gebaut werden soll, dann ist in vielen Fällen eine behördliche Zulassung des Vorhabens erforderlich, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten. 

Das gilt zum Beispiel auch für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Diese Anlagen dienen der Energiewende. Dieses Schlagwort umschreibt das Ziel, die deutsche Energieversorgung schrittweise aus der Abhängigkeit von nuklearen und fossilen Brennstoffen zu lösen. Stattdessen sollen umweltverträgliche, sichere und wirtschaftliche erneuerbare Energien genutzt und die Energieeffizienz gesteigert werden. Vor diesem Hintergrund wird in Deutschland etwa der Bestand an Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen erheblich ausgebaut. Daneben muss auch die Netzinfrastruktur erweitert werden, zum Beispiel um Energie aus Nord- nach Süddeutschland zu transportieren. 

Windkraftanlage im Rapsfeld
Foto: Wolfgang Weiser, unsplash.com

Um bei der Zulassung großer, umweltschädlicher Baumaßnahmen und sonstiger Vorhaben die Umweltbelange angemessen berücksichtigen zu können, wird in der Regel eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Sie erlaubt es der Zulassungsbehörde, auf Basis der frühzeitigen Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, alle relevanten Informationen für eine auch im Hinblick auf die Umwelt und den Menschen (insbesondere die menschliche Gesundheit) ausgewogene Entscheidung zu treffen. Dazu werden auch die Öffentlichkeit und andere Behörden im Verfahren beteiligt.  

Zentrale Portale für UVP-relevante Vorhaben in Deutschland sind das UVP-Portal des Bundes (für Bundesbehörden) und das UVP-Verbundportal der deutschen Bundesländer (für Landes- und Kommunalbehörden). Diese Portale sind auch in der Suche von umwelt.info über Metadaten abgebildet. 

Schlagworte